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#1
von Dalvin • Besucher | 14 Beiträge
schwerwiegender Mangel!
in Baumängel / Planungsfehler 13.11.2007 18:24von Dalvin • Besucher | 14 Beiträge
Bei uns wurde ein schwerwiegender Fehler bei der Planung bzw. Durchführung der Gaube im DG gemacht. Die Dachschrägen reichen ca 8cm über das Fensterelement (Rolladenkasten). Das heisst, es ist uns nicht möglich in beiden Zimmern vernünftig Gardinen zu befestigen bzw. den Rolladenkasten zu öffnen, wenn mal der Rolladen hängt. Ausserdem entsteht ja auch dadurch ein leichter Wohnraumverlust und von den optischen Defeziten gar nicht zu sprechen. Eine Beseitigung dieses Fehlers würde wohl über 10 000Euro kosten. Jetzt speisst man uns mit einer Gutschrift von 1000 Euro ab.
Ich habe mehrfach um sofortige Korrektur mit Fristsetzung gebeten. HVH weigert sich den Fehler zu korrigieren bzw. einen deutlich höheren Betrag als Schadenersatz zu zahlen. Weiss jemand, wie sich ein korrekter Betrag als Schadenersatzanspruch berechnet? Ich denke nicht das man eine Chance hat das der Mangel beseitigt wird?!
Ich habe mehrfach um sofortige Korrektur mit Fristsetzung gebeten. HVH weigert sich den Fehler zu korrigieren bzw. einen deutlich höheren Betrag als Schadenersatz zu zahlen. Weiss jemand, wie sich ein korrekter Betrag als Schadenersatzanspruch berechnet? Ich denke nicht das man eine Chance hat das der Mangel beseitigt wird?!
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#2
von Amigo • Besucher | 99 Beiträge
schwerwiegender Mangel!
in Baumängel / Planungsfehler 14.11.2007 00:56von Amigo • Besucher | 99 Beiträge
Hallo Dalvin,
das klingt wieder mal nach einer typischen HvH Verfahrensweise. Ich würde wie folgt vorgehen :
Schriftlich den Mangel anzeigen unter Hinweis auf vertragsgemäße Ausführung der geschuldeten Leistung mit Fristsetzung. Nachfristsetzung mit Androhung von weiteren rechtlichen Schritten. Fachanwalt für Baurecht hinzuziehen und den mit HvH kommunizieren lassen. Was haben die Gauben an Zusatz gekostet? Den Preis hierfür zurückhalten bis Einigung erziehlt wurde, da vertraglich geschuldete Leistung nicht korrekt erbracht wurde. Notfalls gerichtliches Beweissicherungverfahren einleiten. Dann wird seitens Deines Anwalts am Gericht geantragt den Mangel duche einen gerichtlich bestellten Gutachter feststellen zu lassen, sowie Gründe der Entstehung und Abhilfe aufzuzeigen. Die Kosten hierfür mußt Du allerdings in Vorlage tragen. Wird die Richtigkeit Deiner Beanstandung festgestellt und dass scheint ja wohl offensichtlich, wird HvH die Kosten des Vefahrens zu tragen haben. So haben wir es gemacht und HvH hat ein paar Tage spätewr meinen Anwalt angerufen und gesagt, dass alle Mängel behoben werden werden. Manchmal scheint es HvH nicht anders haben zu wollen. Für mehr Infos bitte Nachricht oder Mail an mich. Schicke Dir gerne Details.
Gruß Amigo
das klingt wieder mal nach einer typischen HvH Verfahrensweise. Ich würde wie folgt vorgehen :
Schriftlich den Mangel anzeigen unter Hinweis auf vertragsgemäße Ausführung der geschuldeten Leistung mit Fristsetzung. Nachfristsetzung mit Androhung von weiteren rechtlichen Schritten. Fachanwalt für Baurecht hinzuziehen und den mit HvH kommunizieren lassen. Was haben die Gauben an Zusatz gekostet? Den Preis hierfür zurückhalten bis Einigung erziehlt wurde, da vertraglich geschuldete Leistung nicht korrekt erbracht wurde. Notfalls gerichtliches Beweissicherungverfahren einleiten. Dann wird seitens Deines Anwalts am Gericht geantragt den Mangel duche einen gerichtlich bestellten Gutachter feststellen zu lassen, sowie Gründe der Entstehung und Abhilfe aufzuzeigen. Die Kosten hierfür mußt Du allerdings in Vorlage tragen. Wird die Richtigkeit Deiner Beanstandung festgestellt und dass scheint ja wohl offensichtlich, wird HvH die Kosten des Vefahrens zu tragen haben. So haben wir es gemacht und HvH hat ein paar Tage spätewr meinen Anwalt angerufen und gesagt, dass alle Mängel behoben werden werden. Manchmal scheint es HvH nicht anders haben zu wollen. Für mehr Infos bitte Nachricht oder Mail an mich. Schicke Dir gerne Details.
Gruß Amigo
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#3
von Sebastian Kranz • Besucher | 201 Beiträge
schwerwiegender Mangel!
in Baumängel / Planungsfehler 14.11.2007 12:13von Sebastian Kranz • Besucher | 201 Beiträge
Wenn der Mangel so offensichtlich ist und an dem Vorhandensein des Mangels beidseitig nicht gezweifelt wird hast Du zunächsteinmal sehr gute Karten!
Da solche gerichtlichen Auseinandersetzungen sehr langwierig sind würde ich an Deiner Stelle zunächst auf Zeit spielen und erst bei der Abnahme rechtliche Schritte schriftlich vorbehalten, ansonsten lassen sie Dich verhungern und legen erstmal einen Bausstopp ein, so wie es bei uns geschehen ist. Zwar kann sich der Auftragnehmer damit letztlich nicht aus der Verantwortung stehlen, allerdings wird es dann für Euch ein Nervenkrieg, den ihr verlieren werdet. Wir sind letztlich dann auch eingeknickt. Wohnung gekündigt etc. Wohin usw usw...
Wenn es Euch nur um einen angemessenen finanziellen Ausgleich geht würde ich das erst am Ende der Bauphase durchkämpfen.
@ Amigo
Wohnst Du eigentlich schon in Deinem Haus? Wie lange dauert es noch bis zum Prozess und wie stehen Deine Chancen?
Gruß
Sebastian
Da solche gerichtlichen Auseinandersetzungen sehr langwierig sind würde ich an Deiner Stelle zunächst auf Zeit spielen und erst bei der Abnahme rechtliche Schritte schriftlich vorbehalten, ansonsten lassen sie Dich verhungern und legen erstmal einen Bausstopp ein, so wie es bei uns geschehen ist. Zwar kann sich der Auftragnehmer damit letztlich nicht aus der Verantwortung stehlen, allerdings wird es dann für Euch ein Nervenkrieg, den ihr verlieren werdet. Wir sind letztlich dann auch eingeknickt. Wohnung gekündigt etc. Wohin usw usw...
Wenn es Euch nur um einen angemessenen finanziellen Ausgleich geht würde ich das erst am Ende der Bauphase durchkämpfen.
@ Amigo
Wohnst Du eigentlich schon in Deinem Haus? Wie lange dauert es noch bis zum Prozess und wie stehen Deine Chancen?
Gruß
Sebastian
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#4
von Dalvin • Besucher | 14 Beiträge
schwerwiegender Mangel!
in Baumängel / Planungsfehler 14.11.2007 13:49von Dalvin • Besucher | 14 Beiträge
Danke für eure Tipps!
Die Hausübergabe hat bei uns schon im Dezember 2006 stattgefunden.
Die Gaube gehört bei unsrem Haustyp "Rheinland" zum Standard.
Den Mangel haben wir aber schon während der Bauphase reklamiert.
Im Protokoll der Hausübergabe wurde den Mangel aufgenommen.
Also gehen die Diskussion bzw. Schriftwechsel mit HVH schon
über ein Jahr.
Unsere letzte Frist ist am 9.11.07 verstrichen. Jetzt haben wir
einen Brief bekommen in dem HVH es bedauert die von uns geforderte
Gutschrift nicht zu zahlen.
Ich glauben kaum das wir es Gerichtlich durchsetzen können,
dass der Fehler beseitigt wird. Wir wollen aber eine gerechte Vergütung
für diesen Mangel.
Sollte der Rollladen mal hängen, was sicherlich schon mal im Laufe der Zeit
vorkommt, müsste man die Regipsplatten herunterreißen um den Rollladenkasten
öffnen zu können. Was das für eine Arbeit bzw. Kosten mit sich bringt,
ist sicherlich klar. Zudem haben wir jetzt 2 Zimmer, in denen es uns nicht
möglich ist eine Gardine zu befestigen.
Ich denke wir werden jetzt mal einen Gutachter zu uns bestellen, der
sich den Mangel ansieht und bewertet. Danach werden wir uns an den Anwalt
wenden.
Für weitere gute Infos bin ich sehr dankbar.
PS: Wird bei HVH ein Protokoll von der Rohbauabnahme durchgeführt?
Bei uns hat definitiv kein Abnahme stattgefunden.
Die Hausübergabe hat bei uns schon im Dezember 2006 stattgefunden.
Die Gaube gehört bei unsrem Haustyp "Rheinland" zum Standard.
Den Mangel haben wir aber schon während der Bauphase reklamiert.
Im Protokoll der Hausübergabe wurde den Mangel aufgenommen.
Also gehen die Diskussion bzw. Schriftwechsel mit HVH schon
über ein Jahr.
Unsere letzte Frist ist am 9.11.07 verstrichen. Jetzt haben wir
einen Brief bekommen in dem HVH es bedauert die von uns geforderte
Gutschrift nicht zu zahlen.
Ich glauben kaum das wir es Gerichtlich durchsetzen können,
dass der Fehler beseitigt wird. Wir wollen aber eine gerechte Vergütung
für diesen Mangel.
Sollte der Rollladen mal hängen, was sicherlich schon mal im Laufe der Zeit
vorkommt, müsste man die Regipsplatten herunterreißen um den Rollladenkasten
öffnen zu können. Was das für eine Arbeit bzw. Kosten mit sich bringt,
ist sicherlich klar. Zudem haben wir jetzt 2 Zimmer, in denen es uns nicht
möglich ist eine Gardine zu befestigen.
Ich denke wir werden jetzt mal einen Gutachter zu uns bestellen, der
sich den Mangel ansieht und bewertet. Danach werden wir uns an den Anwalt
wenden.
Für weitere gute Infos bin ich sehr dankbar.
PS: Wird bei HVH ein Protokoll von der Rohbauabnahme durchgeführt?
Bei uns hat definitiv kein Abnahme stattgefunden.
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#5
von Amigo • Besucher | 99 Beiträge
schwerwiegender Mangel!
in Baumängel / Planungsfehler 14.11.2007 15:40von Amigo • Besucher | 99 Beiträge
Die Gaube gehört bei unsrem Haustyp "Rheinland" zum Standard
Also bei einem Standart ist das ganz einfach. Fordere die Urkalkulation zu Deinem Haus an. Hierin steht zu jedem Gewerk der Wert der Leistung aufgeschlüsselt drin. Da die Leistung nicht wie vetraglich vereinbart erbracht wurde, würde ich an Deiner Stelle das Geld nach Urkalkulation zurück fordern. HvH wird dir diese Verweigern, haben sie bei uns auch getan(hierüber ist noch nciht das letzte Wort gesprochen), aber wenn Du Deinen Anwalt einschaltest und es zum Prozess kommt müssen die es offen legen, oder lenken geldlich ein. So sind z.B. bei uns 650 Euro als Gutschrift für den Wegfall der Erdarbeiten nicht realistisch. Also kommt zu gegebener Zeit die anwaltliche Aufforderung zur Offenlegung der Urkalkulation. Und dann gehts weiter. Niemals klein beigeben. Die wollen alles aussitzen und Dich mürbe machen bis Du die Lust verlierst. Bei mir kein Problem, als Notweg habe ich noch den Chefredakteur(El Rudi) vom Kölner Express. Der freut sich auf Themen in denen Ottonormalverbraucher über den Tisch gezogen wird.
Gruß Amigo
Also bei einem Standart ist das ganz einfach. Fordere die Urkalkulation zu Deinem Haus an. Hierin steht zu jedem Gewerk der Wert der Leistung aufgeschlüsselt drin. Da die Leistung nicht wie vetraglich vereinbart erbracht wurde, würde ich an Deiner Stelle das Geld nach Urkalkulation zurück fordern. HvH wird dir diese Verweigern, haben sie bei uns auch getan(hierüber ist noch nciht das letzte Wort gesprochen), aber wenn Du Deinen Anwalt einschaltest und es zum Prozess kommt müssen die es offen legen, oder lenken geldlich ein. So sind z.B. bei uns 650 Euro als Gutschrift für den Wegfall der Erdarbeiten nicht realistisch. Also kommt zu gegebener Zeit die anwaltliche Aufforderung zur Offenlegung der Urkalkulation. Und dann gehts weiter. Niemals klein beigeben. Die wollen alles aussitzen und Dich mürbe machen bis Du die Lust verlierst. Bei mir kein Problem, als Notweg habe ich noch den Chefredakteur(El Rudi) vom Kölner Express. Der freut sich auf Themen in denen Ottonormalverbraucher über den Tisch gezogen wird.
Gruß Amigo
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